Schulanmeldung Schuljahr 2025/26
Liebe Eltern!
auch in diesem Jahr findet unsere Schulanmeldung online statt. Bitte drucken Sie alle Unterlagen aus, füllen sie aus und senden Sie diese ausgefüllt bis zum 01.06.2024 an uns:
Grundschule Am Rotkäppchenweg
Rotkäppchenweg 6
21614 Buxtehude
Wir haben Ihnen die Unterlagen zum Download und Ausdrucken zusammengestellt.
Sollten Sie nicht über die technischen Möglichkeiten verfügen, kommen Sie gerne in der Zeit von 08:00 - 12:30 Uhr im Sekretariat vorbei.
Folgende Unterlagen haben wir bereitgestellt:
Bitte diese Unterlagen ausfüllen und unterschrieben per Post oder Einwurf
in den Briefkasten bis zum 02.06.2024 an die Schule zurückgeben.
1. Schülerbogen (Bitte die Hinweise unten beachten) Anmeldebogen Schuljahr 25/26
2. Erklärung zum Sorgerecht Erklärung zum Sorgerecht
3. Datenschutz Datenschutzerklärung
4. Plakat zur Schulanmeldung Plakat Einzugsgebiete
5. Link zur Beantragung der Busfahrkarte für die Kinder aus Dammhausen Schülerbeförderung
Diese Unterlagen sind zum Verbleib bei Ihnen bestimmt:
4. Waffenerlass Waffenerlass
5. Informationen zum Infektionsschutzgesetz
6. Informationen zum Unfallversicherungsschutz des GUV Information zum GUV
7. Smartwatches Smartwatches
Hinweise zum Ausfüllen des Schülerbogens
Bitte vollständig und mit lesbaren Druckbuchstaben ausfüllen. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, rufen Sie gerne an oder schreiben eine E-Mail an
Religionsunterricht/Werte und Normen: Sie haben für Ihr Kind die Wahl zur Teilnahme an dem konfessionsübergreifenden Religionsunterricht oder alternativ dem Fach Werte und Normen.
Sorgerecht: Wenn Sie alleine sorgeberechtigt sind, benötigen wir dazu
eine entsprechende Bescheinigung. Wenn beide Eltern sorgeberechtigt sind,
aber getrennt leben, benötigen wir die eingestellte Erklärung zum
Sorgerecht mit der Unterschrift beider Sorgeberechtigten.
Allgemeine Informationen:
Mit Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum 30.09.2024 vollenden werden, dazu zählen auch Kinder, die am 01.Oktober ihren 6. Geburtstag haben.
"Kann-Kinder"
Darüber hinaus können auf Antrag der Sorgeberechtigten auch Kinder in die Schule aufgenommen werden, die jünger sind. Voraussetzung ist, dass diese Kinder die für den Schulbesuch erforderliche geistige und körperliche Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Die Entscheidung über die vorzeitige Aufnahme trifft die Schulleiterin/der Schulleiter.
Zurückstellung vom Schulbesuch
Für schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, gibt es die Möglichkeit der Zurückstellung vom Schulbesuch um ein Schuljahr. Diese Entscheidung wird ebenfalls von der Schulleitung getroffen. In solchen Fällen besteht zum Teil die Möglichkeit und dann evtl. auch die Pflicht zum Besuch eines Schulkindergartens, um die noch vorliegenden Defizite abzubauen.
"Flexi-Kinder"
Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus. Ggf. müssen beide Sorgeberechtigten unterschreiben.
(Auszüge Nds. Schulgesetz)
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!