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Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes

30. 11. 2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

vor wenigen Minuten ist das neue Infektionsschutzgesetz in der Schule eingetroffen.

Wichtig ist, dass auch wieder die Jahrgänge  Klasse 1 und 2 Masken im Unterricht tragen müssen. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind genügend Masken dabei hat.

Sollte in einer Klasse ein positiver Fall auftreten, so sind die Kinder der Klasse anschließend an 5 Tagen zu testen. Die Tests werden von der Schule gestellt.

 

Für Elternabende und Elternsprechtage werden dringend digitale Formate empfohlen. Sollte das nicht möglich sein, finden diese Veranstaltungen unter 2 G plus-Regeln statt, d. h. es bekommt nur Zugang, wer geimpft oder genesen ist und zusätzlich eine tagesaktuelle negative Testbescheinigung vorlegen kann.

Ich gehe davon aus, dass die Klassenlehrkräfte das weitere Vorgehen mit Ihnen bezüglich der Organisation der Elternsprechtage zeitnah abstimmen werden.

 

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_in_corona_zeiten/3-g-regel-am-arbeitsplatz-schule-uberprufungen-von-tests-und-206147.html