Einschulungsfeier am 04.09.21

30. 08. 2021
Liebe Eltern unserer zukünftigen 1. Klassen!
Für die Planung der Einschulungsfeiern berücksichtigen Sie bitte, dass die coronabedingten Regelungen weiter zu beachten sind.
Die Regelungen zu den Einschulungsfeiern ergeben sich aus der geltenden Corona-Verordnung, die Sie in der unten stehenden Meldung  vom 26.08.21 im Anhang finden. Vielleicht haben Sie Interesse mehr zu dieser Thematik zu lesen.

Nach den Ferien ging uns als Schule folgende verbindliche Aussage zu: Die Eltern sind darauf hinzuweisen, dass sie und die anderen teilnehmenden Gäste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.
Auf dem Elternabend haben Sie für Ihre Kinder bereits einen Laienselbsttest erhalten, der vor der Einschulungsfeier durchzuführen ist.
 
Sie bestätigen uns bitte mündlich beim Betreten der Sporthalle, dass der Test für Ihr Kind durchgeführt wurde.
 
Weiterhin legen Sie uns bitte bei der Einschulungsfeier folgendes vor:
 
  • die Corona-bedingte-Gästeregistrierung (siehe Anhang) 
  • einen Nachweis des Impfschutzes oder
  • eines PCR-Tests oder
  • eines PoC-Antigen-Tests oder
  • die Genesungsbescheinigung
 
Laienselbsttests sind bei den Gästen der Einschulungsfeier laut Erlass bei den Kindern und den Erwachsenen nicht ausreichend.
 
Bitte beachten Sie, dass Personen ohne diese Nachweise nicht an der Einschulung teilnehmen dürfen.

Damit wir die Nachweise zeitgerecht einsehen können, bitten wir Sie, sich ca. 15 Minuten vor dem Beginn der Feier in dem ausgewiesenen Wartebereich einzufinden.
 
Die Teilnehmerzahl einer Familie sollte sich auf Grund dieser Vorgaben auf möglichst  5 Personen beschränken.

Weiterhin müssen alle Personen einen Mund- Nasenschutz ( auch die Schüler) tragen. Diese Verpflichtung gilt ausnahmslos!


Für den Schulstart ab dem 06.09.2021 ist es laut Erlass vorgeschrieben, dass eine tägliche Testung der Schülerinnen und Schüler bis zum 10.09.2021 erfolgen muss. Sie erhalten dazu die Tests am 06.09. von der Klassenlehrkraft sowie ein von Ihnen täglich auszufüllendes Formular über die Testdurchführung.
 
Wir freuen uns trotz all dieser Vorgaben auf Sie und wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen schönen Schulstart!