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Nach den Osterferien ist die Teilnahme am Schulbesuch nur mit dem Ergebnis des Schnelltest möglich

03. 04. 2021

Liebe Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen,

der niedersächsische Kultusminister hat uns in den Osterferien Post geschickt, die ich nun an die Familien weiter geben möchte.

Für die Teilnahme am Schulbesuch ist ein negatives Ergebnis des Schnelltests notwendig.

Kinder, die an einer Selbsttestung nicht teilnehmen, dürfen nicht mehr zum Präsenzunterricht und nicht mehr in die Notbetreuung kommen. In dem Fall, dass kein Schnelltest zu Hause durchgeführt und das Ergebnis von den Erziehugsberechtigten betätigt wird, ist ein Antrag von den Eltern auf die Befreiung vom Präsenzunterrich zu stellen. Unser Wunsch wäre  es, dass der Unterricht am 12.04.21 in der ersten Lerngruppe starten kann, Zurzeit plane ich mit Herrn Kadow (SER- Vorsitzender) und einigen Lehrerinnen die zeitgerechte Ausgabe der Tests vor Unterrichtsbeginn am 12.04.21 zu organisieren.

Bald hören Sie von uns, wann  und wie die Ausgabe erfolgen kann, damit die Kinder wie geplant starten können. Ich freue mich über die Unterstützung der Eltern!

Die Post aus dem Ministerium stelle ich in den Anhang.