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Smartwatches im Schulalltag

09. 02. 2022

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

seit einiger Zeit verdrängen die Smartwatches immer mehr die klassische Armbanduhr. Während zu Beginn dieser Entwicklung Erwachsene diese Uhren nutzten, um über ein Smartphone mit dem Internet verbunden zu sein oder um Fitnessdaten zu erheben und zu speichern, sind nunmehr auch eine Vielzahl speziell für Kinder und Jugendliche entwickelte Modelle auf den Markt gekommen.

Solche Smartwatches für Kinder verfügen teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu Konflikten und datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Neben einer satellitengestützten Ortungsfunktion enthalten manche Modelle versteckte Mikrofone, die es ermöglichen sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche, aufzeichnen. Die Aufnahmen können entweder direkt auf der Smartwatch gespeichert werden oder durch Nutzung einer eingebauten Mobilfunkkarte direkt an ein Handy der Erziehungsberechtigten übertragen werden.
Es liegt auf der Hand, dass heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes rechtswidrig und daher nicht akzeptabel sind.

Für die Schulzeit können diese Uhren in einen Schulmodus versetzt werden, in dem die Geräte ausschließlich als Uhr verwendet werden können. Sollte Ihr Kind eine solche Uhr besitzen, aktivieren Sie diese Funktion bitte unbedingt. So können Missverständnisse ausgeschlossen werden.

Die über die Uhrfunktion hinausgehenden Nutzungen sind während des Unterrichts und während Schulveranstaltungen durch unsere Schulordnung untersagt.

Da es an anderen Schulen bereits Fälle gegeben hat, in denen über eine Uhr Aufzeichnungen von Geräuschen und Gesprächen aus der näheren Umgebung vorgenommen wurden, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass solche Aufnahmen nur mit Einwilligung aller Beteiligten erfolgen dürften.

Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur unterstützt die Schulen beim Vorgehen gegen heimliche Aufnahmen durch Smartwatches. Am 17.11.2017 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf derartiger Uhren verboten, weil es sich dabei um verbotene Abhörgeräte handelt. Informationen dazu sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur und des Landes Niedersachsens abrufbar:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/17112017_Verbraucherschutz.html.

https://www.rlsb.de/themen/schulorganisation/datenschutz/datenschutz-im-schulalltag/smartwatches-im-schulalltag-eine-datenschutzrechtliche-herausforderung-1

Wenn alle verantwortungsvoll mit den Geräten umgehen und wenn während der Schulzeit ausschließlich die Zeitanzeige genutzt wird, sollte es für alle Beteiligten kein Problem sein, wenn Kinder eine Smartwatch in der Schule tragen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bitte melden Sie sich, wenn Sie noch weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

H.Welle, Schulleitung