Hinweise zum Schulstart und zur Einschulungsfeier

26. 08. 2021

Liebe Eltern und liebe Eltern der zukünftigen1. Klassen,

die Vorbereitungen für das neue Schuljahr laufen bereits.

Heute sind weitere  Informationen aus dem Ministerium eingetroffen. Wichtig ist das tägliche Testen der SuS bis zum 10.09.21. Das Ergebnis ist von den Erziehungsberechtigten zu dokumentieren. Nur mit dieser Dokumentation kann eine Teilnahme am Unterricht erfolgen. Die weiteren erforderlichen Tests werden am ersten Schultag an die Kinder verteilt. Den Test für den ersten Schultag haben die Kinder bereits vor den Ferien erhalten.

Es besteht weiterhin uneingeschränkte  Maskenpflicht im Gebäude. Alle weiteren Informationen finden Sie im Anhang.

Auch der neue Rahmenhygieneplan befindet sich im Anhang.

 

Für die Planungen zu den Einschulungsfeiern an unserer Schule möchten wir Sie bitten zu berücksichtigen, dass die coronabedingten Regelungen weiter zu beachten sind und dass Sie dies entsprechend einplanen. Die maßgeblichen Regelungen zu den Einschulungsfeiern ergeben sich aus aus der Corona-Verordnung, die zum 25.08.2021 in Kraft tritt und der nachfolgenden Rundverfügung der RLSB (Regionales Landesamt für Schule und Bildung).

Ich möchte Sie darauf  hinzuweisen, dass Sie und die anderen teilnehmenden Gäste an der Einschulung nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einen Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten dürfen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die Einschulungskinder haben schon einen Laienselbsttests auf dem ersten Elternabend erhalten. Sollten weitere Fragen und Bedarfe entstehen, so sind wir ab dem 30.08.21 wieder telefonisch im Sekretariat erreichbar.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start ins neue Schuljahr.